Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. – Betreuungsverein Potsdam
Wenn Menschen ihren Alltag nicht mehr selbst organisieren können und dringend Lebenshilfe benötigen, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. In diesen Fällen ist der Betreuungsverein für Sie da, um alle Angelegenheiten im Sinne des zu Betreuenden zu regeln.
Seit 1992 ist das neue Betreuungsgesetz für Erwachsene in Kraft. Statt zu entmündigen, stellt das Gericht geistig beeinträchtigte, psychisch und abhängig erkrankte und verwirrte ältere Menschen unter rechtliche Betreuung.
Der Betreuungsverein Potsdam bietet:
- Führung von rechtlichen Betreuungen in der Stadt und dem Amtsgerichtsbezirk Potsdam,
- Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Bevollmächtigten,
- Informationen über das Betreuungsrecht und über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereines verfügen alle über eine qualifizierte Berufsausbildung als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Sie bilden sich regelmäßig fort. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Beratungsstellen des Caritas-Verbandes ermöglicht eine fachlich kompetente Beratung im komplexen Bereich der rechtlichen Betreuung, die an die individuellen Bedürfnisse der zu Betreuenden bestmöglich angepasst ist.
Anschrift: 14471 Potsdam, Zimmerstr. 7
Telefon: 0331 2908810 oder -11
Fax: 0331 2908847
Kontakt: btv-potsdam@caritas-brandenburg.de
Website: www.caritas-brandenburg.de/beratung-hilfe/betreuungen