Präambel
Die vorliegende Geschäftsordnung regelt Aufgaben, Arbeitsweise und Beziehungen der Kooperationspartner im Netzwerk „Älter werden in der Landeshauptstadt Potsdam“. Grundlage dazu ist die aktuelle Kooperationsvereinbarung zwischen den Partner/innen des Netzwerkes. Die Geschäftsordnung trägt dazu bei, die gesetzten Ziele der Kooperationsvereinbarung umzusetzen.
§ 1 Netzwerkkonferenz
Das beschließende Organ des Netzwerkes „Älter werden in der Landeshauptstadt Potsdam“ ist die Netzwerkkonferenz.
Jeder Netzwerkpartner benennt eine stimmberechtigte Vertreter/in und wenn möglich eine/n Stellvertreter/in. Beide müssen über Entwicklungen im Netzwerk informiert sein und Entscheidungsbefugnis besitzen. Personelle Veränderungen sind der Steuerungsgruppe schriftlich mitzuteilen.
Zu den Netzwerkkonferenzen können durch die Steuerungsgruppe Gäste eingeladen werden.
Zu jeder Netzwerkkonferenz wird ein Protokoll geführt, das alle Kooperationspartner erhalten.
Die Netzwerkkonferenz ist beschlussfähig, wenn stimmberechtigte Vertreter der Hälfte der Kooperationspartner anwesend sind. Wenn in einer Sitzung keine Beschlussfähigkeit besteht, jedoch Beschlüsse anstehen, muss innerhalb von vier Wochen eine weitere Sitzung einberufen werden. In dieser Sitzung ist dann die Beschlussfähigkeit unabhängig von der Zahl der Teilnehmer gegeben.
Verlangen mehr als ein Fünftel der stimmberechtigten Kooperationspartner des Netzwerks unter Angabe der zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkte die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung, so ist diesem Verlangen innerhalb von vier Wochen nachzukommen.
§ 2 Aufgaben der Netzwerkkonferenz
Die Netzwerkkonferenz sichert die Umsetzung der Ziele der Kooperationserklärung. Sie bildet zur Erfüllung dieser Aufgaben Arbeitskreise.
Sie dient als Informations- und Diskussionsforum, in dem die Ergebnisse der Arbeitskreise vorgestellt werden. Sie stimmt über erarbeitete Konzepte, Stellungnahmen und Standards ab.
Die Netzwerkkonferenz entscheidet auf Antrag der Steuerungsgruppe durch einfache Mehrheit der anwesenden Kooperationspartner über:
- Veränderungen der Kooperationserklärung und der Geschäftsordnung,
- Planungs- und Organisationsvorhaben aufgrund von Vorlagen der Steuerungsgruppe,
- die Wahl von Sprecher/innen,
- Vorhaben und Jahresziele sowie
- Aufnahme oder Ausschluss einzelner Kooperationspartner aus dem Netzwerk.
Die Termine der Netzwerkkonferenzen werden jeweils am Ende des Jahres für das kommende Jahr festgelegt. Eine Einladung muss den Kooperationspartnern mindestens 4 Wochen vor dem Sitzungstag zugehen.
§ 3 Sprecher/innen und Netzwerkkoordinator/in
Die Steuerungsgruppe des Netzwerkes bestimmt fallweise sachbezogen eine Sprecherin oder einen Sprecher aus ihren Reihen.
Die Sprecher/innen sind Ansprechpartner für die Kooperationspartner und das Netzwerk im Innen- und Außenverhältnis. Sie vertreten die Positionen des Netzwerks gegenüber den politischen Gremien der Landeshauptstadt Potsdam (u.a. Stellungnahmen).
§ 4 Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe besteht aus den Sprecher/innen des Netzwerkes, dem Netzwerkkoordinator/in und jeweils einer Sprecherin bzw. Sprecher jedes Arbeitskreises.
Die Steuerungsgruppe besteht aus jeweils einer Sprecherin bzw. einem Sprecher jedes Arbeitskreises, einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Landeshauptstadt Potsdam und des Seniorenbeirates sowie der Netzwerkkoordination und vertritt das Netzwerk nach innen und außen.
Die Steuerungsgruppe vertritt die Interessen des Netzwerkes. Die Arbeitsaufgaben werden unter den Mitgliedern im Konsens aufgeteilt.
Die Mitglieder der Steuerungsgruppe wirken an folgenden Arbeitsaufgaben mit:
- Auswahl und Festlegung der Tagesordnungspunkte für die Netzwerkkonferenzen,
- Informationen der Netzwerkpartner über neue gesetzliche Regelungen und sozialpolitische Vorhaben,
- Umsetzung der im Netzwerk getroffenen Beschlüsse,
- Vorbereitung von Vorlagen und Konzepten, die in den Netzwerkkonferenzen zur Entscheidung vorgelegt werden,
- Vorschlag zur Bildung neuer Arbeitskreise,
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
- Planung und Organisation der Netzwerkkonferenzen sowie gemeinsamer Fortbildungen und anderer Veranstaltungen
Die Steuerungsgruppe prüft neue Bewerbungen und schlägt den Kooperationspartnern in den Netzwerkkonferenzen die Aufnahme eines neuen Partners vor. Veränderungsvorschläge und Anträge einzelner Kooperationspartner für die Netzwerkarbeit sind an die Steuerungsgruppe heranzutragen und werden dort beraten.
§ 5 Netzwerkkordination
Zur Unterstützung der Arbeit des Netzwerks wird entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten eine Koordination eingesetzt, die auch in der Steuerungsgruppe mitwirkt.
Die Aufgaben der Koordination sind:
- Pflege der Kooperationspartner-Datenbank,
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Netzwerkkonferenzen,
- Unterstützung der Arbeitskreise bei der Durchführung ihrer Tätigkeit (Einladungen, Protokolle),
- Entwicklung und Pflege der Internetpräsentation,
- Entwicklung und Umsetzung von Qualitätssicherung und Datenschutz,
- Akquise von Fördermöglichkeiten für Vorhaben des Netzwerks,
- Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag der Steuerungsgruppe.
§ 6 Arbeitskreise
Zur Umsetzung der Ziele und Aufgaben bildet die Netzwerkkonferenz Arbeitskreise. Die Kooperationspartner verpflichten sich, in mindestens einem Arbeitskreis mitzuarbeiten. Die Arbeitskreismitglieder wählen eine/n ständige/n Arbeitskreissprecher/in, diese/r ist dann gleichzeitig Vertreter/in in der Steuerungsgruppe.
Arbeitskreise können themenbezogen neu gebildet werden oder bestehende eingestellt werden, wenn die fachliche Notwendigkeit nicht mehr besteht. Neubildungen und Einstellungen von Arbeitskreisen müssen von den Kooperationspartnern beschlossen werden.
§ 6 Zusammenarbeit des Netzwerks mit der Landeshauptstadt Potsdam
Das Netzwerk „Älter werden in der Landeshauptstadt Potsdam“ versteht sich u.a. als Gremium, das die zuständigen Stellen und Organe der Stadtverwaltung Potsdam im Rahmen der Planung und Weiterentwicklung notwendiger Strukturen im Bereich der pflegerischen Versorgung und Altenarbeit berät und Stellungnahmen dazu erarbeitet.
Im Rahmen der festgelegten Aufgaben strebt das Netzwerk an, über Arbeitsergebnisse und Stellungnahmen im zuständigen Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam Bericht zu erstatten.
§ 7 Aufnahme in das und Austritt aus dem Netzwerk
Die Aufnahme in das Netzwerk wird durch schriftlichen Antrag der/s Interessenten mit Einreichen der unterschriebenen Kooperationserklärung an die Koordination eingeleitet. Durch die Steuerungsgruppe erfolgt eine Empfehlung an die Netzwerkkonferenz. Eine kurze persönliche Vorstellung des Interessenten für alle Kooperationspartner findet vor der Abstimmung in der Netzwerkkonferenz statt.
Die Aufnahme in das Netzwerk erfolgt durch Abstimmung in der Netzwerkkonferenz, dem Antrag muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zugestimmt werden.
Bei einem Trägerwechsel muss ein neuer Antrag auf Aufnahme gestellt werden.
Der Austritt aus dem Netzwerk ist durch die schriftliche Austrittserklärung jederzeit möglich.
§ 8 Verfahren bei Nichteinhaltung der Kooperationsbedingungen
Alle Kooperationsmitglieder haben bezüglich der Einhaltung der vereinbarten Bedingungen für die Mitgliedschaft im Netzwerk (siehe Punkt 1 der Kooperationsvereinbarung) Aufklärungs- und Rechenschaftspflicht.
Probleme, die durch die Nichteinhaltung der Kooperationsbedingungen entstehen und nicht einvernehmlich zwischen den betroffenen Kooperationspartnern gelöst werden können, werden mit der Steuerungsgruppe des Netzwerks diskutiert. Dabei wird versucht, gemeinsam konstruktive Lösungen zu finden.
Als letzte Konsequenz kann von der Netzwerkkonferenz der Ausschluss des betroffenen Kooperationspartners beschlossen werden.
Beschlossen am 23.01.2019 auf der Netzwerkkonferenz des Netzwerkes „Älter werden in der Landeshauptstadt Potsdam“.